Himmel über dem Marienfeld


Die Riesterrente als Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente allein wird für die meisten Menschen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Selbst der Staat hat dies anerkannt und fördert die private Altersvorsorge von Angestellten durch das Instrument der Riester-Rente. Diese Form der staatlichen Förderung wurde im Versicherungsjahr 2000/2001 im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Mit Hilfe von einem Riesterrechner kann man die Zulagen und Förderungen errechnen lassen.

Die Riester-Rente besteht aus staatlichen Zulagen sowie aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug, also einer steuerlichen Vergünstigung. Allerdings ist die Riester-Rente an strenge Voraussetzungen hinsichtlich der Anspruchberechtigten und hinsichtlich der Anlageformen gebunden.
Anspruchsberechtigt ist, wer in Deutschland einer unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt und gleichzeitig von der geringfügigen Absenkung des Rentenniveaus beziehungsweise des Versorgungsniveaus betroffen ist. Im wesentlichen sind dies Angestellte, Landwirte, Beamte, Ehegatten von Begünstigten, Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug und unter Umständen versicherungsfrei Beschäftigte.
Nicht anspruchsberechtigt sind im wesentlichen freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Selbständige, geringfügig Beschäftigte und Rentner. Im Zweifel ist die Anspruchsberechtigung von kundiger Stelle zu prüfen.

Die Riester-Rente fördert nur staatlich förderfähige Altersvorsorgeprodukte, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Hierfür muss das Altersvorsorgeprodukt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert werden. Die Zertifizierungskriterien umfassen:

Auszahlungsbedingungen und Auszahlungsplan, wobei im wesentlichen wichtig ist, dass die Auszahlung als eine lebenslange gleich bleibende oder steigende monatliche Leibrente erfolgen muss;

    Bedingung der garantierten Leistung, welche besagt, dass in der Leistungsphase mindestens die eingezahlten Beträge zur Auszahlung zur Verfügung stehen und welche eine Hinterbliebenenabsicherung erlaubt;

  1. Bedingung der Gebühren und Kosten, welche sich damit beschäftigen, wann Kosten und Gebühren in Rechnung zu stellen sind und welchen Informationspflichten der Anbieter der Anlage unterliegt.

  2. Grundsätzlich sollte sich ein Anleger immer vor Vertragsabschluß das auf diese Anlageform bezogene Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zeigen lassen, um sicher zu sein, dass die Riester-Förderung auf die gewählte Anlageform anwendbar ist. Typische Anlageformen der privaten Altersvorsorge wie Versicherungsprodukte, Banksparpläne  oder Riester Fondssparpläne sind als Riester – Rente geeignet.

  3. Neben der Riesterrente gibt es auch noch die Rürup Rente als staatlich geförderte Altersvorsorge. Dabei profitiert man bei der Rürup Rente besonders von den steuerlichen Abzugsfähigkeiten. Ob eine Riester Rente oder eine Rürup Rente besser geeignet ist, sollte man in einem Riester Rente und Rürup Rente Vergleich herausfinden. Dieser Vergleich sollte aber von einem erfahrenen Altersvorsorge Spezialisten durchgeführt werden, der auch die individuellen Umstände und Ziele mit berücksichtigen kann.